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  2. › AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digital Impact Technology UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Februar 2026

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Angebot und Vertragsschluss
  3. 3. Leistungsgegenstand
  4. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden
  5. 5. Vergütung, Reisekosten, Zahlung
  6. 6. Termine und höhere Gewalt
  7. 7. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
  8. 8. Vertraulichkeit
  9. 9. Datenschutz
  10. 10. Haftung
  11. 11. Verjährung
  12. 12. Laufzeit und Kündigung
  13. 13. Schlussbestimmungen
  14. Anbieter

1. Geltungsbereich

  1. 1.1

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Digital Impact Technology UG (haftungsbeschränkt), Im Rehwinkel 6, 28816 Stuhr (nachfolgend „DIT") und ihren Kunden über Beratungs-, Software-, Automatisierungs-, Betriebs- und Schulungsleistungen.

  2. 1.2

    DIT erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

  3. 1.3

    Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DIT stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn DIT in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

  4. 1.4

    Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Einzelvertrag bzw. Angebot, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag, (3) diese AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. 2.1

    Angebote von DIT sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

  2. 2.2

    Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung von DIT, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch Aufnahme der Leistungserbringung durch DIT.

  3. 2.3

    Textform (E-Mail) genügt für Vertragsschluss und alle Erklärungen aus dem Vertragsverhältnis, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.

3. Leistungsgegenstand

  1. 3.1

    DIT schuldet, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Dienstleistung (§ 611 BGB) — also die fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Ein Werkvertrag kommt nur zustande, wenn er als solcher bezeichnet und der geschuldete Erfolg spezifiziert ist.

  2. 3.2

    Aufwandsschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung ab, informiert DIT den Kunden unverzüglich; Mehraufwand wird nur nach Zustimmung des Kunden in Textform erbracht.

  3. 3.3

    DIT erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Leistungen von DIT ersetzen keine Prüfung durch entsprechend zugelassene Berufsträger.

  4. 3.4

    Bei Nachhaltigkeits-, Compliance- und Berichterstattungsprojekten schuldet DIT keinen bestimmten Ausgang von Zertifizierungs-, Audit-, Förder- oder Behördenverfahren. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gelieferten Daten sowie für die Freigabe veröffentlichter Inhalte liegt beim Kunden.

  5. 3.5

    DIT bestimmt nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter und Unterauftragnehmer sie einsetzt, und kann diese austauschen. DIT bleibt dem Kunden gegenüber unmittelbar verpflichtet.

  6. 3.6

    Ein Weisungsrecht des Kunden gegenüber Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern von DIT besteht nicht. Eine Eingliederung in den Betrieb des Kunden findet nicht statt; Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Vertragsgegenstand.

  7. 3.7

    Setzt DIT Open-Source-Komponenten oder Software Dritter ein, gelten für deren Nutzung die jeweiligen Lizenzbedingungen. DIT weist auf diese hin.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 4.1

    Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und trifft erforderliche Entscheidungen und Freigaben unverzüglich.

  2. 4.2

    Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Systeme, Testumgebungen und Ansprechpartner bereit.

  3. 4.3

    Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor Eingriffen von DIT in produktive Systeme erstellt der Kunde eine vollständige, wiederherstellbare Sicherung.

  4. 4.4

    Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an von ihm überlassenen Daten, Inhalten und Software verfügt, und stellt DIT insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

  5. 4.5

    Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehende Warte- und Ausfallzeiten werden nach Aufwand berechnet, soweit DIT die betroffenen Kapazitäten nicht anderweitig einsetzen kann.

5. Vergütung, Reisekosten, Zahlung

  1. 5.1

    Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. 5.2

    Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der geleisteten Stunden, Arbeitsinhalte und Auslagen. Tätigkeitsnachweise werden auf Anforderung beigefügt. Einwendungen sind binnen zwei Wochen in Textform zu erheben.

  3. 5.3

    Reisekosten werden separat abgerechnet, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt:

    Position Regelung
    Bahn 2. Klasse
    Flug Economy
    PKW 0,50 EUR/km
    Übernachtung, Mietwagen, Nebenkosten nach Beleg
    Reisezeit 4 Stunden je Richtung inklusive, darüber hinaus 100 EUR je angefangener Stunde
  4. 5.4

    Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.

  5. 5.5

    Bei Zahlungsverzug berechnet DIT Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 2, 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen ist DIT berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

  6. 5.6

    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

  7. 5.7

    Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann DIT die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres anpassen. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.

6. Termine und höhere Gewalt

  1. 6.1

    Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

  2. 6.2

    Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Streik, Ausfall von Telekommunikations- oder Hostinginfrastruktur, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Cyberangriffe auf Dritte sowie länger andauernde Krankheit projektbeteiligter Personen — verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien den betroffenen Einzelvertrag kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

7. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

  1. 7.1

    An den speziell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Konzepten, Dokumentationen, Konfigurationen, individuell erstelltem Code) erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Die Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

  2. 7.2

    Rechte an von DIT vorbestehenden oder allgemein einsetzbaren Bestandteilen — Methoden, Know-how, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Bausteinen — verbleiben bei DIT. DIT bleibt berechtigt, diese sowie die im Projekt gewonnenen allgemeinen Erfahrungen und Fähigkeiten uneingeschränkt weiterzuverwenden.

  3. 7.3

    Für Open-Source- und Drittsoftware gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

  4. 7.4

    DIT darf den Kunden unter Nennung von Firma, Logo und allgemeiner Projektbeschreibung als Referenz benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

8. Vertraulichkeit

  1. 8.1

    Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zu Vertragszwecken und geben sie nur an Mitarbeiter und Unterauftragnehmer weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.

  2. 8.2

    Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

  3. 8.3

    Die Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbefristet.

9. Datenschutz

  1. 9.1

    Verarbeitet DIT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB vor.

  2. 9.2

    DIT setzt bei der Leistungserbringung vorrangig Infrastruktur und Dienste mit Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union ein.

10. Haftung

  1. 10.1

    DIT haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
    • nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. 10.2

    Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DIT begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. 10.3

    Die Haftung nach Ziffer 10.2 ist der Höhe nach begrenzt auf 50 % des Auftragswertes je Schadensfall und insgesamt höchstens 100.000 EUR je Einzelvertrag. Auftragswert ist die vereinbarte Nettovergütung des betroffenen Einzelvertrages; bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit die Nettovergütung der letzten zwölf Monate.

  4. 10.4

    Über die Begrenzung nach Ziffer 10.3 hinaus haftet DIT im Umfang der Leistungen, die für den jeweiligen Schadensfall aus einer von DIT unterhaltenen Haftpflichtversicherung erbracht werden. DIT unterhält eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR je Schadensfall und weist deren Bestehen auf Verlangen des Kunden nach.

  5. 10.5

    Im Übrigen ist die Haftung von DIT für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  6. 10.6

    Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet DIT — außer in den Fällen der Ziffer 10.1 — nur bis zur Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.

  7. 10.7

    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DIT.

  8. 10.8

    Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

11. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen DIT verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 10.1 sowie für Ansprüche aus Rechtsmängeln nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

12. Laufzeit und Kündigung

  1. 12.1

    Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist während der vereinbarten Projektlaufzeit ausgeschlossen.

  2. 12.2

    Dienstverträge auf unbestimmte Zeit (insbesondere Betriebs-, Support- und Retainerleistungen) können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, ist eine Kündigung frühestens zu deren Ablauf möglich; anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit dreimonatiger Frist gekündigt wird.

  3. 12.3

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DIT insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist.

  4. 12.4

    Kündigungen bedürfen der Textform. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

  5. 12.5

    Auf Wunsch des Kunden unterstützt DIT bei der Übergabe von Daten, Konfigurationen und Zugängen. Diese Leistungen werden nach Aufwand vergütet.

13. Schlussbestimmungen

  1. 13.1

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

  2. 13.2

    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

  3. 13.3

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DIT, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DIT ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

  4. 13.4

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieter

Digital Impact Technology UG (haftungsbeschränkt)

Im Rehwinkel 6

28816 Stuhr

Deutschland

Geschäftsführer: Philipp Rathjen

Amtsgericht Walsrode, HRB 213061

USt-IdNr.: DE457725434

+49 173 385 3673 info@digital-impact.tech

Angaben gemäß § 5 DDG

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